Erledigungen vor der Geburt
Bis zur Geburt gibt es viel anzuschaffen und zu organisieren. Auch bestimmte Behördengänge können jetzt schon erledigt werden.
Ob der Mann die Wickelkommode nun selbst schreinert oder im Geschäft kauft, es ist in jedem Fall ratsam, sich schon frühzeitig mit allem zu beschäftigen, was das Kind bald brauchen wird. Auch der Vater sollte sich mit Windeln, Jäckchen, Strampelanzügen, Wiege, Kinderwagen, Autositz und Babyphon auskennen. Das erleichtert es ihm, in seiner Vaterrolle selbstständig zu agieren. Außerdem gibt es recht große Unterschiede in Preis und technischer Qualität.
Wer nicht verheiratet ist und die Tage nach der Geburt nicht mit Papierkram vertun will, kann zum Beispiel beim Jugendamt die Vaterschaft vorher schon anerkennen. Mit dem Einverständnis der Mutter kann der unverheiratete Vater auch das gemeinsame Sorgerecht erklären. Darüber hinaus können die Anträge auf das Kinder- und das Erziehungsgeld schon vor der Geburt des Kindes ausgefüllt und die notwendigen Verdienstbescheinigungen besorgt werden.
Mit dem Näherrücken des Geburtstermins heißt es auch, Absprachen darüber zu treffen, welche Verfahren der Schmerzlinderung die Partnerin während der Geburt (auf keinen Fall) wünscht und wie das Baby nach der Geburt behandelt werden soll. Frauen sind manchmal zu erschöpft, um sich gegenüber andersdenkendem Betreuungspersonal durchzusetzen. In diesem Fall kann der Mann die gemeinsamen Interessen vertreten.